Auf einen Antrag des Gymnasialverwaltungsrats, die Dienstwohnung des Lehrers Krahforst zurückzunehmen und auf die Miethsentchädigung von 270 Mark zu ver- zichten, beschließt die Versammlung einzugehen, wenn die betreffende Dienstwohnung der Stadt für alle Zeiten zur Disposition bleibt.