Band 56: Eintrag vom  17. März 1873 (Nr. 787)

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Transkription

 
14. Abänderung der Dienstinstruction für das Curatorium.

Auf den Vorschlag des Bürgermeisters erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß das alinea 1 des Schlußpassus des §. 2, welcher lautet:

"der Bürgermeister ist Präses des Curatoriums "und wird in Fällen der Abwesenheit oder "der Verhinderung durch den ersten Beigeordneten

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vertreten,"

wie folgt, gefaßt werden

"der Bürgermeister ist .... und wird "in Fällen .... durch einen Beigeordneten "vertreten.

a. u. s.