Zu der am 6. diesen Monats Statt gefundenen Wiederverpachtung der städtischen Lagerplätze glaubte die Stadtverordneten- Versammlung im Hinblick auf das niedrige Gebot bei den meisten Plätzen, die Genehmigung versagen zu müssen. Über die nochmalige Ausstellung derselben wird Beschluß vorbehalten.
Die Versammlung beschloß zugleich, den Pachtzins
[Nächste Seite]von den Lagerplätzen am Krahnen nicht mehr wie seither prae- numerando, sondern wie bei den übrigen Plätzen postnumerando erheben und die Pachtzeit für sämmtliche Plätze so fest- stellen zu lassen, daß solche um eine und dieselbe Zeit auslaufe.
actum ut supra