Von der Versammlung wird genehmigt, daß der städtische
Lagerplatz neben dem Eigenthum von Ad. Linden am
Rheinthore, zur Wiederverpachtung ausgestellt werde.
a.u.s.
Lagerplatz an d. Erft, am Rheintor (neben Linden-Mühle)
Band 55,
Eintrag 387 (17. August 1868) „Lagerplatzes am Rhein- thore neben Linden nicht habe ausgeführt werden können, weil
es sich ergeben habe, daß nicht der Zimmerer Weerz“
Band 55,
Eintrag 664 (19. Juli 1869) „städtische Lagerplatz neben dem Eigenthum von Ad. Linden am Rheinthore“