Auf Vortrag des Bürgermeisters bewilligte die Stadtverord- neten-Versammlung der Wittwe des verstorbenen Wege- aufsehers Heinrichs noch den einstweiligen Fortgenuß der Dienstwohnung des Letzteren und zwar unter Vorbehalt der jederzeitigen Wiederaufhebung.
actum ut supra