Die Versammlung beschließt, der Wwe Oepen die von ihr bisher inne gehabte Wohnung in dem von der Stadt erwor- benen Hause gegen eine von der betreffenden Commission festzustellende Miethe auf ein Jahr zu vermiethen. Über die Verwen- dung der übrigen Räume behält dieselbe sich nähere Bestimmung vor.
actum ut supra