Band 55: Eintrag vom  6. April 1868 (Nr. 278)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Bestimmung über das Oepen'sche Haus.

Die Versammlung beschließt, der Wwe Oepen die von ihr bisher inne gehabte Wohnung in dem von der Stadt erworbenen Hause gegen eine von der betreffenden Commission festzustellende Miethe auf ein Jahr zu vermiethen. Über die Verwendung der übrigen Räume behält dieselbe sich nähere Bestimmung vor.

actum ut supra