In Veranlassung eines Gesuchs des Steuereinnehmers Holter um Zurückerstattung derjenigen Communalsteuer, welche auf den zur klassifizirten Einkommensteuer für den Bezirksstraßenbaufonds geschlagenen, aber wieder ab-
[Nächste Seite]geschriebenen Betrag von 15 Silbergroschen fällt, beschließt die Versamm- lung, zur Vermeidung derartiger Reklamationen, pro 1868 die auf die Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer fallende Communalsteuer unter entsprechender Erhöhung des Prozentsatzes lediglich auf die Prinzipal-Klassen- und Einkommensteuer um- zulegen und die Zuschläge zu diesen Steuern bei der Communalsteuer-Umlage ganz außer Acht zu lassen.
a.u.s.