Der Eisendrechsler Stephan Scholten, von hier, welcher sich mehrere Jahre auswärts aufgehalten, und nach seiner Äußerung an keinem andern Ort Domizil erworben hat, bittet um Erlaß des ihm auferlegten Einzugs- geldes, worauf bemerkt wurde, daß Gesuchsteller Nachweis darüber beizubringen habe, daß er anderweitig keine Domizilrechte erlangt.
actum ut supra