Mit Bezugnahme auf den § 68. der Verordnung vom 9. Februar 1849 wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß dem Mich. Bromberge, Mich. Hüren, H. Urbach und Mich. Gatten die Erlaubniß zum Kleinhandel mit altem Metall- geräth ertheilt werde.
actum ut supra