Es wird vorgetragen, daß bei dem statt gehabten Verdinge der Überwölbung der gedachten Erftbrücke, der Letztbie- tende sich nur zu 65% über die Anschlagssumme von 148 Thlr 3 Sgr 7 Pf zur Übernahme der Arbeiten erboten habe. dieser Verding wurde nicht genehmigt, viel- mehr beschlossen, den zu Grunde liegenden Anschlag superrevidiren zu lassen, damit ermittelt werde, worin die erforderliche Abweichung des erfolgten Gebots gegen den Anschlag liege.
Actum ut supra