Durch die landräthliche Behörde ist die nachträgliche Aufnahme des durch die Nixhütte führenden Gemeinde- weges in den künftigjährigen Wegebau-Etat angeregt worden. Die Versammlung beauftragte die betreffenden Commission, den bezeichneten Weg zu besichtigen, und darüber Vorlage zu machen, wie viel zur polizei- lichen Herstellung der noch nicht fertig gestellten Strecke erforderlich sei.
Actum ut supra