Eintrag 732. Januar 1854 Der Vorsitzende theilt dem Gemeinderathe mit,
daß Königliche Regierung den Regierungs-
SecretairKlostermann von dem Wiederaufbau
seiner in der Brückstraße hierselbst abgebrannten
Scheune dispensirt habe, daß jedoch nach der
Entscheidung jener Behörde die Auszahlung der
Entschädigungssumme an denselben erst Statt
finden könne, wenn wie zur Zeit der
Gemeinderath sich gutachtlich ausgesprochen, die
betreffende Stelle durch eine in gesetzlicher
Weise aufzuführende Mauer eingefriedigt
sein werden. In einem Gesuche vom 25. Dezember vorigen Jahres habe
nun der g. Klostermann vorgestellt, daß er die
Einfriedigung vorläufig durch einen Bretter-
Verschlag habe bewerkstelligen lassen, indem
er fest entschlossen sei, im künftigen Früh-
jahre an Stelle der abgebrannten Scheune
ein Haus erbauen zu lassen. Falls aber
wider Erwarten bis spätestens den 1. Mai
des Jahres zum Aufbau eines Hauses oder einer
Scheune nicht geschritten sein möchte, werde
er jedenfalls die Einfriedigung der Stelle
durch eine Mauer in vorschriftsmäßiger
Weise bewirken lassen. Da er seit der
Einäscherung der Scheune die Miethe der letz-
tern verloren habe, so vertraue er, daß unter
den vorgetragenen Umständen die Auszahlung
der Entschädigungssume von 250 Thl nunmehr
Statt finden werde. Gemeinderath gab seine gutachtlicher Erklä- rung dafür ab, daß
der gedachten Auszahlung jetzt nichts
weiter im Wege stehen dürfte, zumal nach der
bestimmten schriftlichen Erklärung des g. Klostermannim künftigen Frühjahre auf der
betr. Stelle entweder
ein Haus oder eine neue Scheune gebaut oder
in gesetzlicher Höhe eine Mauer aufgeführt werden
wird....