Eintrag 702. Januar 1854 In Verfolg seiner Verhandlung vom 27. Dezember praeteriti beschloß
Gemeinderath heute, zur Beschaffung von Arbeitsverdienst
für die unbemittelte Klasse, den Erft-Canal vor dem
Rheinthore, den verschiedenen Lagerplätzen gegenüber,
zweckmäßig erweitern, und den disponibel werden-
den Grund theils zur Verlängerung des Erftkanal-
dammes, theils zur Anhöhung der Holzlagerplätze oder
erneut für die Grundlage der zu bauenden Zweigbahnzu verwenden. Die Ausführung dieser
aus doppelten
Gründen nothwendigen Arbeiten sei vorzunehmen nach
vorheriger Besprechung mit der gemeinderäthlichen Com-
mission für Bauwesen und im Benehmen mit
einem technischen Beamten. Zu diesem Zweck ermächtigt Gemeinderath
den Bürgermeister, eine Summe von tausend Thalern
bei der Sparkasse hierselbst gegen die üblichen Zinsen
von 4 1/2 % zu negociiren. actum ut supra...
Eintrag 712. Januar 1854 Auf den Vorschlag des Bürgermeisters votirte
Gemeinderath in Berücksichtigung der Theuerung
der Lebensmittel und mit Beziehung auf die
vorliegenden Anträge der städtischen Unterbeamten a den beiden Polizeidienern Loewen
& Kochs, dem
VerwaltungsdienerH. Krings und dem Polizei-
amts-RegistratorSchmitz, jedem eine Renumera-
tion von 12 Thl; b den drei Feldhütern Quadt, Hegens, Lantz, dem Hülfs-
dienerMeuter und dem CommunalwegewärterHeinrichs, jedem eine dergleichen von 10 Thl,
c den fünf Nachtswächtern, jedem eine dergleichenvon 8 Thl. Aus derselben Veranlassung
wurde dem
HafenmeisterLohausen eine Gratifikation von
25 Thl bewilligt. actum ut supra...
Eintrag 722. Januar 1854 Gemeinderath ertheilte seine Genehmigung zu dem
am am 23. Dezember praeteriti Statt gehabten Verdinge der
Bekleidungs-Gegenstände für die Armen
pro 1854 sowie zu jenem der Bekleidungs- und
Haushaltungsbedürfnisse für das Hospital pro
1854. Imgleichen genehmigte derselbe die
im Wege der Submission geschehenen Verge-
bung der Lieferung des Fleisches für das
Hospital im 1. Semester 1854 an den
MetzgerB. Pütz, wonach für das Rindfleisch
drei Sgroschen, für das Kalbfleisch zwei Sgr.
und für das Nierenfett fünf Sgr pro lt bezahlt
werden. actum ut supra...