Eintrag 7306. April 1857 Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit
dem zwischen den Bürgermeistern von Neuß, Kaarst und
Büderich getroffenen Übereinkommen einverstanden, welchem nach
der Repartitum der Besoldung des zweiten Lehrers an der
gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg ad 150 Thlr für fünf
Jahre in der Weise Statt finden soll, daß jede Gemeinde
nach Verhältniß der von den Betheiligten des Schulbezirks
gegenwärtig aufzubringenden directen Steuern ihren
Beitrag leiste, welcher letztere für die Gemeinde Neuss
44 Thlr 20 Sgr ausmache. actum ut supra...
Eintrag 7316. April 1857[weiterführendes Zeichen aus vorh, Paragraphs] welche nicht immer
tadellos gewesen,
in der Folge...
Eintrag 7326. April 1857 Stadtrath nahm Kenntniß von dem Verzeichnisse der im
ersten Quartale temporär in das Bürgerhospitalaufgenommenen Dürftigen, wogegen Nichts
zu
erinnern gefunden wurde. actum ut supra...
Eintrag 7336. April 1857 In Folge eines Gesuchs der Pumpen-Nachbarschaft in der
Brandgasse um Bewilligung eines Zuschusses zu den
23 Thlr 15 Sgr 2 Pf betragenden Kosten der Pumpen-
Reparatur, autorisirte Stadtrath den Bürgermeister,
nach Umständen einen Beitrag bis zu 8 Thlr zuzuerkennen. actum ut supra...
Eintrag 7346. April 1857 Eine Verhandlung der Stadtbau-Commissionvom 29.Merz c. wird vorgetragen, worin dieselbe
in der Veranlassung
eines Antrages der Gebrüder Peter und Ludwig Selses einstimmig für angemessen erachtet,
daß die
Bau-Alignementslinie vor dem Rheinthore, welche da-
selbst 1772 Fuß am Straßenrande zurückweichen soll,
in der Weise modifizirt werde, daß solche statt 1772 Fuß
nur nur 9 Fuß vom Straßenrande zurückspringe, indem dieselbe
dadurch eine grade Linie mit den außer dem Bereiche
des Stadtbauplanes errichteten Oelfabrik-Gebäude von Thomas
et Veithen und dem Wohnhause des Hr. Ludwig Thomas bilden
würde, während die Straße vor dem Rheinthore mit 9 Fuß
Erbreiterung von jeder Seite eine noch immer hinreichende
Breite erhalte, dagegen bei Einhaltung der jetzigen Aligne-
mentslinie durch die obengedachten neuen Gebäude-Vor-
sprünge unvermeindlich seien. Die Stadtbau-Commission spricht zugleich den Wunsch
aus, daß zur Vermeidung ähnlicher Übelstände mit der vorge-
schlagenen Abänderung der Baulinie ebenfalls eine Aus-
dehnung des Stadtbauplanes an der nördlichen Seite der
Stadt bis zu den beiden Eisenbahnen vorgenommen werden
möge, zumal eine solche Erweiterung durch die veränderten
Verhältnisse ohnehin geboten erscheine. Der angeregte Gegenstand wurde von der Stadtverord-
neten-Versammlung diskutirt, und es führte die
Berathung zu dem einstimmigen Beschlusse, den Stadtbau-
plan an der nördlichen Seite der Stadt erweitern, und
bei dieser Gelegenheit die Bau-Alignementslinie vor dem
Rheinthore in der Weise modifiziren zu lassen, daß dieselbe
statt 1772 nur 9 Fuß vom Straßenrande zurückreiche. actum ut supra...