Eintrag 72930. März 1857 Ein Gesuch des Stud. philologieJos. Zeck wird vorgetragen,
worin derselbe nur Bewilligung eines letzten Vorschusses
von 60 Thlr bittet, um vermittelst desselben die Kosten
seines Examens, wozu er bereits angemeldet sei, bestreiten
zu können. Nach gepflogener Berathung bewilligt Stadtrath diesen
Vorschuß unter dem Vorbehalte jedoch daß die Auszahlung
nur nach Maßgabe des Fortgangs des Examens geschehen
solle, und derselbe wie die übrigen Vorschüsse seiner Zeit
zurückerstattet werde. actum ut supra...