• Eintrag 44 Dem Gemeinderath wurden zwei von dem Land- InspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl 2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags und der Herstellung der Flügelwände an der Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Commu- nalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß zur Zahlung dieses Betrages die im Gemeinde- Etat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend seien. Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung dazu dazu, daß gedachte Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden, derselbe behält sich jedoch dem Staat gegenüber, welcher ur- sprünglich als Eigenthümer des Nord-Canals die Brückezu unterhalten, und diese Verpflichtung erst seit Einfüh- rung eines Wegegeldes auf dem Neuß-Gladbacher Com- munalwege, der hiesigen Gemeinde auferlegt hat, seine Rechte ausdrücklich vor. actum ut supra...