Eintrag 44 Dem Gemeinderath wurden zwei von dem Land-
InspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl
2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags
und der Herstellung der Flügelwände an der
Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Commu-
nalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß
zur Zahlung dieses Betrages die im Gemeinde-
Etat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend
seien. Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung
dazu dazu, daß gedachte Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden,
derselbe behält sich jedoch dem Staat gegenüber, welcher ur-
sprünglich als Eigenthümer des Nord-Canals die Brückezu unterhalten, und diese Verpflichtung
erst seit Einfüh-
rung eines Wegegeldes auf dem Neuß-Gladbacher Com-
munalwege, der hiesigen Gemeinde auferlegt hat, seine
Rechte ausdrücklich vor.
actum ut supra...