Eintrag 67122. Dezember 1856 Auf den Antrag des Vorstandes der Scheibenschützen-Gesellschaftgenehmigte Stadtrath,
daß die Zinsenabgabe dieser
Gesellschaft ad 36 Thlr für das Jahr 1856 in Anbetracht, daß
das Scheibenhaus im laufenden Jahr nur 12 Thlr an
Saalmiethe eingetragen hat, auf den letzteren Betrag
reduzirt werde. Imgleichen wurde genehmigt, daß der Scheibenschützen-
Gesellschaft ein Betrag von 11 Thlr 29 Sgr 11 Pf. an gehabten
Reparaturkosten des Scheibenhauses zurückvergütet werde. Behufs Feststellung der zwischen
der Scheibenschützen-
Gesellschaft und der Stadt bestehenden gegenseitigen Rechten
und Pflichten beschloß die Versammlung im Verein
mit der Gesellschaft ein von Seiten des städtischen An-
walts JustizrathsFriedrich zu Düsseldorf und eines durch
die Gesellschaft zu wählenden zweiten Anwalts aufzustellendes
Rechtsgutachten zu extrahiren. Selbstredend seien den
beiden Anwälten von beiden Seiten die bezüglichen
Dokumente und Schriftstücke vorzulegen. Bermerkt
wurde noch, daß die Regelung dieser schon lange schwe-
benden Angelegenheit keinen Aufschub erleiden könne, indem
der Zustand des Scheibenhauses so bedauerlich sei, daß
entweder eine radikale Herstellung, oder gar ein
vollständiger Neubau oder doch der Abbruch des
jetzigen Gebäudes unaufschiebbar geworden. Endlich wurde Vorsitzender ersucht, darauf
halten
zu lassen, daß die Scheibenschützen-Gesellschaft nicht mehr Schießen
veranstalte als nach dem Statute derselben verläßlich erscheine.
Dieses Gesuch war von dem Stadtverordneten Weise gestellt worden,
ohne daß eine Abstimmung Statt gefunden.
actum ut supra...
Eintrag 67222. Dezember 1856 Die Stadtverordneten-Versammlung faßte den einhel-
ligen Beschluß, bei dem bevorstehenden fünfzigjährigen
Dienst-Jubiläum Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von
Preußen[nachträglich eingefügt: (:1. Januar 1857:)] ein Höchstdenselben Namens der
Stadt Neuss
eine Glückwunsch-Adresse zu erlassen. actum ut supra...