Band 50  : Seite 330

  • Eintrag 61220. August 1856 Ein Antrag auf Modifikation der bezüglichen Bestimmung im Erftpolizei-Reglement in Betreff der Austragung des im Erft-Canal ankommenden Flößholzes wurde an die betreffende Commission zur näheren Prüfung überwiesen. actum ut supra...
  • Eintrag 61320. August 1856 Der Statt gehabte Verding des für die städtische Be- leuchtung im nächsten Winter erforderlichen gereinigten Oeles, wobei Hr. F. J. Veithen zum Preise von 12 Sgr 2 Pf pro Quart Letztbietender geblieben, wurde von der Versammlung nicht genehmigt, viel- mehr der Beschluß gefaßt, das erforderte gereinigte Oel nach Bedürfniß fassweise zum laufenden Preise anzuschaffen. actum ut supra...
  • Eintrag 6143. September 1856 Zu der am 21. August c. Statt gefunenen Wieder- verpachtung a der Grasnutzung längs der alten Schindgrube an der Obererft zum jährlichen Pacht- preise von 3 Thlr b der Grasnutzung auf dem sogenannten Querdamme vor dem Hessenthorezum jährlichen Pachtzinse von 6 Thlr, ertheilte die Stadtverordneten-Versammlung ihre Genehmigung. actum ut supra...
  • Eintrag 6153. September 1856 Es wird vorgetragen, daß bei der geschehenen öffentlichen Verpachtungs-Ausstellung der der Stadt zugehörigen, in der Bürgermeisterei Nieven- heim im Stüttgen gelegenen Landparzelle von einem Morgen hundertzwei Ruthen Antheil des sogenannten Neußer Songarts, ein jährlicher Pachtzins Pachtzins von drei Thalern, und bei der gleichzeitig versuchsweise vorgenommenen Verkaufs-Ausstellung dieser Parzelle ein Kaufpreis von 141 Thlr geboten worden sei. In Anbetracht, daß nach den eingezogenen Erkundigun- gen, der Werth der fraglichen Parzelle höchstens auf 125 Thlr anzunehmen ist, das Gebot von 141 Thlr daher annehmbar erscheint, und die Stadt bei dem Verkaufe zu letzterer Summe gegen die Verpachtung zu jährlich 3 Thlr im wesentlichen Vortheile sich befindet, genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung die Veräußerung der gedachten Parzelle an den betreffenden Bieter AckererHeinrich Schmitz zu Üdesheim zum Kaufpreise von hunderteinundvierzig Thalern Preußisch Courant. Letzterer sei, sowie derselbe eingehe, behufs Refundirung an das städtische Substanz-Vermögen, wieder rentbar an- zulegen. actum ut supra...