Band 50  : Seite 318

  • Eintrag 58423. Juni 1856 Von der Wittwe Ibels, deren von ihrem verstorbenen Manne gezeichneter freiwilliger Beitrag zum Convictorium durch Beschluß vom 9. des Monats von 150 Thlr auf die Hälfte von 75 Thlr ermäßigt worden, wird mittelst Gesuchs vom 20. des Monats die Bitte vorgetragen, daß mit Rücksicht darauf, daß ihr durch die langjährige Krankheit ihres Mannes, durch Unfälle und Geschäfts-Verluste, dessen Hinterlassenschaft in einer sehr mißlichen Lage überkommen sei, jener Beitrag bis zur einen Drittel von 50 Thlr erlassen werden möge. Aus besonderer Rücksicht wird dieser Nachlaß mit dem Bemerken genehmigt, daß die in der Sache ergan- genen Kosten von der Wwe Ibels getragen werden müssen. actum ut supra...
  • Eintrag 5857. Juli 1856 Vorsitzender theilte dem Gemeinderathe mit, daß nach § 2 der Instruction vom 18. Juni des Jahres über die Ausführung der Städte Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai des Jahres, für die Gemeinde Neuss nunmehr die bezogene, in No 28 der Gesetz- sammlung verkündigte Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 in Kraft getreten sei, und daß demnach von jetzt an, die Gemeinde-Angelegenheiten nach diesem neuen Gesetze verwaltet werden würden. Derselbe machte die Versammlung weiterhin darauf aufmerksam, daß es ihr freistehe, nach Tit VIII der Städte-Ordnung, eine städtische Verfassung mit kollegialischen Magistrate zu bean- beantragen, welche letztere aus einem Bürgermeister, einem Beigeordneten und mehreren Schöffen bestehen würde. Die Versammlung fand keine Veranlassung einen derartigen Antrag zu formiren. Dann wurde die Stadtverordneten-Versammlung darauf hingewiesen, wie sie durch statutorische Anord- nungen die Steuersätze, von deren Entrichtung die Erwerbung des Bürgerrechts abhängig sein soll, sowie etwaige Bestimmungen hinsichtlich der Zahl der Stadtver- ordneten und anderer Gemeindeverwaltungs-Angelegenheiten festzustellen habe. (: § 5, 6, 11, 64 der Städte-Ordnung :) Zur Vorberathung und Propronirung der desfallsigen statutarischen Anordnungen wählte die Versammlung eine aus den Stadtverordneten M. H. Schmitz, Hesemann, Linden, Dr. Hellersberg, Weise & Dr. Selsbestehende Commission actum ut supra...