Eintrag 57923. Juni 1856 Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über
die von dem Kirchen-Vorstande beantragte Aus-
führung verschiedener Reparatur-Arbeiten an
der Münsterkirche und der Pastorath, beschloß Ge-
meinderath über diesen Gegenstand wie folgt:
1. Die Glockenstühle seien nach Bedürfniß zu verstärken;
2. die vorgeschlagene Beschaffung von Unterlagen zur Ver-
hütung des Durchschlagens der Glocken bei einem
möglichen Herunterfallen derselben, werde nicht für
nothwendig erachtet;
3. desgleichen die Verlegung einer Treppe und Ausbesserung
einer andern (: der ersten von unten :) im Thurm
und Legen eines Stücks Fußboden jedoch sei an
der vorhandenen Treppe ein Geländer anzubringen;
4. die sogenannten sieben Löcher seien zumachen zu lassen,
dagegen könne die Schließung der Öffnungen an den
dem Quirinusthurm zugekehrten Seiten des nörd-
lichen und südlichen Ausbaues am Glockenthum
unterbleiben;
5. den untere Theil der Schallöcher sei ausfugen und daselbst
im Aufsatz zur Verhütung des Eindringens des
Regens p anbringen zu lassen;
6. die vier Eckthürmchen auf dem Glockenthurm seien
mit Cement ausfugen zu lassen, diese Ausfugung aber
auf das Nothwendigste zu beschränken;
7. der Aufgang zu dem Glockenthurm respective des Gewölbes
in dem südlichen Ausbaue des letzteren, und das
Gewölbe des nördlichen Ausbaues seien von dem daselbst
befindlichen Bau- und anderem Schutt p reinigen zu lassen:
8. der Wasseranstrich des Äußern der Pastorath, sowie der
Oelanstrich der Fensterrahmen und der Fensterladen
und der Thüren im untern Gange werde genehmigt;
9. desgleichen die Erneuerung der Decke eines Speicher-
zimmers an der Pastorath:
10. Die beantragte Anbringung von Dachrinnen an der
Westseite der Pastorath wie ebenfalls die neue
Belegung des untern Ganges mit Marmorplatten
an derselben seien für dieses Jahr noch auszusetzen: 11. Das Zeigerwerk an der Thumuhr
sei in Stand setzen zu lassen,
und endlich sei die Beschaffung einer Leiter an der Uhr, die
Anbringung von Brettergängen an einigen Stellen in der
Umgebung der Uhr und der Reinigung des darüber gelegenen
Gebälks von Bauschutt auszuführen. Die sämtlichen Arbeiten seien näher veranschlagen
zu lassen,
aber überall auf das Nothwendigste zu beschränken, und mit
Ausnahme der Herstellung des Zeigerwerks an der
Thurmuhr, welche dem UhrmacherJansen zu übertragen
im Wege des Verdings zur Ausführung zu bringen. actum ut supra...