Eintrag 5729. Juni 1856 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte
Gemeinderath, daß die bejahrte hülfsbdürftige
Wittwe Simon Esch permanent in das hiesige
Bürgerhospital aufgenommen wurde. actum ut supra...
Eintrag 5739. Juni 1856 Mit Bezugnahme auf den § 2 der Dienst-Instruction
für das Curatorium des hiesigen Gymnasiums nahm
Gemeinderath heute die Neuwahl der vier nicht
permanenten Mitglieder des Curatoriums vor,
deren Resultat war, daß
a aus der Mitte des Gemeinderathes die bisherigen
Mitglieder Dr. Hellersberg und Fr Graeff, und
b aus der Bürgerschaft das bisherige Mitglied
Notar Ahrweiler und der Kaufmann Th. Flemmingmittelst absoluter Majorität gewählt
wurden. actum ut supra...
Eintrag 5749. Juni 1856 In Folge eines Gesuchs von Wilh. Peschges beschloß
Gemeinderath, demselben zur Zahlung des ihm auf-
erlegten Einzugsgeldes einen ferneren Ausstand
bis zum Jahresschlusse zu bewilligen, das Einzugs-
geld selbst aber auf den ermäßigten Satz von 15 Th
festzustellen. actum ut supra...
Eintrag 5759. Juni 1856 Der Leihhaus-Taxator Lostos, welcher seine Stelle auf
den 16. Juli des Jahres gekündigt hat, erbietet sich in
einer Eingabe vom 26. Mai c., seine Stelle fernerhin bei-
behalten zu wollen, wenn der Gemeinderath ihm einen
Verlust an Pfändern ad 13 Thl 13 Sgr 4 Pf und einen
vorschußweise erhobenen Monat Gehalt ad 23 Thr 10 Sgr
überhaupt demnach 36 Thlr 23 Sgr 4 Pf als Gratifikation
zuzuerkennen, die Gewogenheit hätte. Auf den Antrag wurde nicht eingegangen, zumal
die Kündigung des p Lostos zur Zeit angenom-
men worden, und bereits Vorkehrung zur anderweiten
Besetzung seiner Stelle getroffen ist. actum ut supra...
Eintrag 5769. Juni 1856 Zur Herbeiführung einer gütlichen Verständigung
mit der Wwe Joh. Bapt. Ibels wegen des von derselben
ver- verschuldeten Beitrags zum Convictorium ad 150 Thl, erklärte
Gemeinderath sich bereit, den Beitrag auf die Hälfte von
75 Thlr zu ermäßigen, wenn die gedachte Wittwe nunmehr
diesen Betrag nebst den in der Sache bereits ergangenen
Kosten abtrage. Der Nachlaß ist nur mit Rücksicht
auf die Verhältnisse der Wwe Ibels bewilligt worden,
und soll in dem Falle nicht Geltung haben, wenn
es dennoch zu einem gerichtlichen Prozesse komme. actum ut supra...