Band 50  : Seite 314

  • Eintrag 5729. Juni 1856 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß die bejahrte hülfsbdürftige Wittwe Simon Esch permanent in das hiesige Bürgerhospital aufgenommen wurde. actum ut supra...
  • Eintrag 5739. Juni 1856 Mit Bezugnahme auf den § 2 der Dienst-Instruction für das Curatorium des hiesigen Gymnasiums nahm Gemeinderath heute die Neuwahl der vier nicht permanenten Mitglieder des Curatoriums vor, deren Resultat war, daß a aus der Mitte des Gemeinderathes die bisherigen Mitglieder Dr. Hellersberg und Fr Graeff, und b aus der Bürgerschaft das bisherige Mitglied Notar Ahrweiler und der Kaufmann Th. Flemmingmittelst absoluter Majorität gewählt wurden. actum ut supra...
  • Eintrag 5749. Juni 1856 In Folge eines Gesuchs von Wilh. Peschges beschloß Gemeinderath, demselben zur Zahlung des ihm auf- erlegten Einzugsgeldes einen ferneren Ausstand bis zum Jahresschlusse zu bewilligen, das Einzugs- geld selbst aber auf den ermäßigten Satz von 15 Th festzustellen. actum ut supra...
  • Eintrag 5759. Juni 1856 Der Leihhaus-Taxator Lostos, welcher seine Stelle auf den 16. Juli des Jahres gekündigt hat, erbietet sich in einer Eingabe vom 26. Mai c., seine Stelle fernerhin bei- behalten zu wollen, wenn der Gemeinderath ihm einen Verlust an Pfändern ad 13 Thl 13 Sgr 4 Pf und einen vorschußweise erhobenen Monat Gehalt ad 23 Thr 10 Sgr überhaupt demnach 36 Thlr 23 Sgr 4 Pf als Gratifikation zuzuerkennen, die Gewogenheit hätte. Auf den Antrag wurde nicht eingegangen, zumal die Kündigung des p Lostos zur Zeit angenom- men worden, und bereits Vorkehrung zur anderweiten Besetzung seiner Stelle getroffen ist. actum ut supra...
  • Eintrag 5769. Juni 1856 Zur Herbeiführung einer gütlichen Verständigung mit der Wwe Joh. Bapt. Ibels wegen des von derselben ver- verschuldeten Beitrags zum Convictorium ad 150 Thl, erklärte Gemeinderath sich bereit, den Beitrag auf die Hälfte von 75 Thlr zu ermäßigen, wenn die gedachte Wittwe nunmehr diesen Betrag nebst den in der Sache bereits ergangenen Kosten abtrage. Der Nachlaß ist nur mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Wwe Ibels bewilligt worden, und soll in dem Falle nicht Geltung haben, wenn es dennoch zu einem gerichtlichen Prozesse komme. actum ut supra...