Eintrag 5692. Juni 1856 Die Commissionen für städtisches Eigenthum und Bau-
wesen, welche in Folge des gemeinderäthlichen Be-
schlusses vom 26. des Monats zu untersuchen habe, ob das Kronen-
berg'sche Haus in der Michelstraße, wenn dasselbe
mittelst eines neuen Anbaues zu einem Waisen-
und Schulhause aus Privatmitteln eingerichtet
würde, in Rücksicht auf Lage und auf das
dazu gehörige Terrain zur Aufnahme der Waisen-
und der betreffenden Schulkinder in der Art geeignet er-
scheine, daß diese darin unter denselben Bedin-
gungen untergebracht werden dürften, wie dies
auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom
17. Juli vorigen Jahres bisher in dem Hause des verstorbenen
p Dr. Jaeger geschehen ist, haben gedachtes Haus
an Ort und Stelle besichtigt, und sind nach
ihrem heutigen Referate einstimmung der Ansicht,
daß gegen die Lage des Hauses etwas Erhebliches
nicht zu erinnern sei, das Haus mit dem
dazugehörigen Hof und Garten, so viel Raum
zum Ausbau eines zweckentsprechenden Waisen- und
Schulhauses darbiete, daß für einen Spielplatz
und Garten noch hinlänglich ausreichendes Terrain
übrig bleibe, und demnach der Übersiedelung der
Waisen Waisen- und Schulkinder aus dem jetzigen Waisenhause in
jenes nach Fertigstellung desselben aus Privat-Mitteln,
in Gemäßheit eines vorzulegenden, von dem Gemeinderathe
gutzuheißendes Planes, wohl nichts entgegenstehen dürfte.
Gemeinderath schloß sich dieser Ansicht an. Gemeindeverordneter Derath erklärte zu
Protocoll, daß es nicht
Sache des Gemeinderathes sei, zu bestimmen, ob das quest.
Haus sich zur Aufnahme der Waisenkinder eigne, daß
vielmehr der provisorischeVorstand des Waisenhauses respective die
Armen-Verwaltung gehört werden müsse. Nach seiner
Privat-Meinung sei das fragliche Haus zu einem Waisen-
und Schulhause deswegen nicht geeignet, weil solches in
einer sehr verrufenen, unmittelbaren Nachbarschaft liege. actum ut supra...