Eintrag 51110. März 18560 Gemeinderath genehmigte auf den Vortrag des Bürgermeisters,
daß der untere Wall zwischen dem Rhein- und Niederthoredurch Abfinden des Pächters
wieder an die Stadt ge-
zogen und angemessen regulirt und geebnet worden. Imgleichen wurde gutgeheißen, daß
die verpachteten
Seilerbahnen des obern Walles auf den untern
Wall verlegt werden. actum ut supra...
Eintrag 51210. März 18560 Die in Angelegenheiten der Zweigbahn zur Verbin-
dung desBahnhofes der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahnmit dem Erft-Canale und dem Hauptsteuer-Amte
nach
Berlin entsendete Deputation erstattete heute dem
Gemeinderathe über ihre Mission Bericht. Dieselbe theilte im Wesentlichen mit, daß
für die
im Mandat berührte Übertragung der Aachen-Düssel-
dorfer Eisenbahn an die Rheinische Eisenbahn nicht im
entferntesten Aussicht vorhanden sei, und daß
demnach das Ad 1 des Mandats vorgesehene Gesuch
beim Ministerium: bei jener Übertragung, der
Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft den Ausbau der
Zweigbahn zur Bedingung zu machen, nicht einmal
habe zur Sprache gebracht werden können. Nach Lage
der Sache habe sie hauptsächlich dahin zu wirken ge-
sucht, daß das, eine mit geringerer Kostensumme
als der Anschlag der Direction nachweisende Project
des Herrn Bahnhof-InspectorVan der Schmidt nur
eine ermäßigter Tarifsatz pro Axmeile für den
Betrieb der Zweigbahn angenommen werde, in
welcher Beziehung sowohl von den betreffenden Geheimen
Ministerialen Bauräthen und dem Hn. General-Bau-
Director als von dem Herrn Handelsminister selbst
bemerkt worden, wie man vorab hierüber eine
Verständigung mit der Direction erstreben möge,
wornach dann die ministerielle Bestätigung
keinem Bedenken unterliegen werde. Überhaupt
habe man sich für das Unternehmen der
Zweigbahn günstig und wohlwollend ausge-
sprochen. Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte noch
weiterhin, wie er schon in den nächsten Tagen
nähere Verhandlungen mit der Direction an-
knüpfen und darauf dem Gemeinderathe weiteren
Bericht erstatten werde. actum ut supra...
Eintrag 51310. März 18560 Eine landräthliche Verfügung vom 18. Februar c.wird dem Germeinderathe vorgelegt,
welcher gemäß
es für nothwendig erachtet wird, daß die Besoldung der gegenwärtig vakanten Unterlehrerstelle
an der
gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg von 90 Thlr auf 130 Thlr
erhöht werde, damit die Stelle in der Folge zum Besten der
Schule mit einem geprüften Lehrer besetzt werden
könne. Hiernach werde die Gemeinde Neuß einen
Erhöhungsbeitrag von etwa 16 Thlr zu leisten haben. Nach Besprechung des Gegenstandes
äußerte Gemeinde-
rath, wie er grundsätzlich die Ansicht der landräthlichen
Behörde theile und daher gern bereit sei, den ratirlichen
Antheil an dem Erhöhungsbetrage der Besoldung zu
tragen. In Berücksichtigung jedoch, daß die zweite
Klasse der Schule zu Weißenberg nicht stark besucht
ist, und daher einstweilen noch ein fleißiger
Schulamts-Candidat genügen möchte, gibt derselbe
den betreffenden Behörden zu erwägen, ob die Stelle nicht
für jetzt noch einen solchen Candidaten mit einem
erhöhten Gehalt von 120 Thlr zu übertragen sei, zumal
ein thätiger, strebsamer Schulamts-Aspirant Namens
Carl Lempens aus Neuß, der seit dem vorigen Herbste
eine Lehrerstelle in der 4ten Klasse der Knabenschulehierselbst zur vollen Zufriedenheit
der Schul-Commissioninterimistisch versehen habe, sich bereits um jene Stelle
bewerbe. actum ut supra...