Eintrag 49818. Februar 1856 Auf das Gesuch des Communalsteuerdieners Sterkum Zuerkennung einer Entschädigung
für unbe-
lohnt gebliebene Dienstleistungen bei uneinzieh-
baren Communalsteuer , Heizungsgelder-Posten etc
bewilligte Gemeinderath demselben eine solche
im Betrage von fünfzehn Thlrn aus dem Ex-
traordinarium der Stadt-Kasse. actum ut supra...
Eintrag 49918. Februar 1856 Der provisorische HülfsverwaltungsdienerMathias Meuterbittet in einem Antrage vom
20. vorigen Monats um Zubil-
ligung einer Unterstützung für die Kosten der
Unterhaltung seines blödsinnigen 18 jährigen
Sohnes Friedrich Meuter, dem er aus eigenen Mittel
beim besten Willen nicht selbst verpflegen könne. Mit Rücksicht auf die angegebenen
Verhältnisse
bewilligt Gemeinderath dem Bittsteller, so lange
derselbe für die Stadt beschäftigt ist, und unter
dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs
für die Verpflegung seines blödsinnigen Sohnes
eine Zulage von monatlich einem Thlr. actum ut supra...