Eintrag 48711. Februar 1856 Der Bürgermeister trägt in Beziehung auf die an der
vorigen Sitzung mitgetheilte Anzeige der Hospital-Commissionin Betreff der Annahme
neuer barmherziger Schwesternbeim Bürgerhospitale, vor, wie das Statut die Genoßen-
schaft dieser Schwestern bereits die Stipulationen
für eine solche Annahme genau enthalte, und daß es
hiernach der Anempfehlung von Bedingungen an die
Hospital-Verwaltung für dergleichen Fälle, nicht bedürfe. Nachdem die bezüglichen
Bestimmungen des Kloster-
Statuts vorgelesen worden, gab Gemeinderath in Überein-
stimmung mit der Ansicht des Vorsitzenden die Erklärung
ab, daß eine weitere Beschlußnahme nunmehr zurückfalle. actum ut supra...
Eintrag 48811. Februar 1856 Mit Rücksicht auf den Beschluß vom 12. November vorigen Jahres, wornach
der Gemeindeweg vom Bergshäus'chen nach der Nixhütteund durch dieselbe in Stand gesetzt
werden soll, wurde
dem Gemeinderath ein Kosten-Anschlag des Bau-Unter-
nehmers Sommer vom 14. vorigen Monats vorgelegt, welchem
gemäß die Kosten dieser Ausbauung über 900 Thl sich
belaufen werden. Gemeinderath bemerkt hierauf, wie er bei seiner
Beschlußnahme vom 12. November vorigen Jahres keine vollständige Ausbau-
ung mit einer Kiesdecke beabsichtigte, wie er aber
dennoch bereit sei, hierauf einzugehen, wenn die
Bewohner der Nixhütte sich verpflichten wollen, die
nach dem Anschlage erforderlichen 93 Schachtruthen
Kies selbst zu beschaffen. actum ut supra...
Eintrag 48911. Februar 1856 Auf den Vorschlag des Bürgermeisters bewilligte
Gemeinderath dem Polizei-CommissairUtsch in
Anbetracht der Theuerungs-Verhältnisse vom 1. Januar
des Jahres an, eine persönliche Zulage von fünfzig Thalern. actum ut supra...
Eintrag 49011. Februar 1856 Vorsitzender wurde autorisirt, die an dem Abhange
und dem Erftufer dem Schuhmacher'schen Garten
gegenüber in der Promenade stehenden Rothweiden
und Ulmen sowie die dem Sels'schen Weyergesetzlich zu nahe stehenden Pappelbäume auf
dem
Stamme zu verkaufen, gleichzeitig aber unter Zuziehung
der betreffenden Commission zu untersuchen, wo an andern
Stellen der Promenade hochstämmige Bäume dem
Privat-Eigenthume zu nahe stehen, und dasselbe benach-
theiligen, demnach nach Umständen auch diese
Bäume zum Verkauf auszustellen. actum ut supra...