Eintrag 46814. Januar 1856 Ein Antrag der Armen-Verwaltung auf permanente
Aufnahme der beiden bejahrten dürftigen Jos.
Wolf und Wwe Joh. Wieler in's Bürgerhospitalwird vorgelesen, worauf Gemeinderath die
Er-
klärung abgab, daß der Aufnahme des p Wolf
nichts entgegenstehe, jene der Wwe. Joh. Wieler
aber nicht genehmigt werden könne, weil letztere
dem Vernehmen nach auf der Baumwollspinnerei
des Herrn Jus. Zimmermann zu Grimlinghausenzu geeigneter, für sie nicht zu schwierigen
Beschäf-
tigung Gelegenheit habe und daher in der Lage
sei, bei gutem Willen sich noch selbstständig
zu ernähren. actum ut supra...
Eintrag 46914. Januar 1856 Gemeinderath nahm von einem durch die Armen-
Verwaltung vorgelegten Verzeichnisse der im 4. Quartal1855 temporair in's Hospital
aufgenommenen
Dürftigen Kenntniß, welches zu besondern
Bemerkungen keine Veranlassung hat. actum ut supra...
Eintrag 47014. Januar 1856 Von der Hospital-Verwaltung ist beantragt worden,
daß diejenigen Kosten im Betrag von 119 Thlr,
welche durch den Hagelschlag im August vorigen Jahresan den Hospitalgebäuden entstanden
sind,
und wofür der Hospital-Etat keine Mittel
biete, durch Überweisung eines gleichen Betrages
auf die Stadt-Kasse übernommen werden
mögen. Gemeinderath bewilligte der Hospital-Verwal-
tung den besagten Betrag aus städtischen
Mitteln, jedoch sei von der Verwaltung
unter Zuziehung eines Bauverständigen vorher
in nähere Erwägung zu ziehen, ob es nicht
zweckmäßig sei, die noch herzustellenden beiden
großen Fenster an der Westseite der Hospital-
kirche zumauern zu lassen. actum ut supra...
Eintrag 47114. Januar 1856 Eine landräthliche Verfügung vom 18. vorigen Monats wird
vorgelesen, wornach außer der an hiesigem
Orte bereits beschlossene Verlegung der Sonn-
und Feiertags-Jahrmärkte auf die folgenden
Wochentage, es von der höhern Behörde für
an- angemessen erachtet wird, daß auf die auf einen Montag fal-
lenden Märkte auf einen andern Wochentag verlegt werden,
damit der vorhergehende Sonntag nicht durch die Markt-
vorbereitungen gestört werden. Nach gepflogener Berathung äußerte Gemeinderath,
wie er zur Aufrechthaltung der Heilighaltung der Sonn-
und Feiertage schon unterm 21. Mai vorigen Jahres beschlossen habe,
die auf einen Sonn- oder Feiertag fallenden Jahrmärkte
auf den folgenden Werktag zu verlegen, welche Verle-
gung seit jenem Beschlusse in's Leben getreten sei. Die
Marktvorbereitungen hätten indessen bei denjenigen
Jahrmärkten, welche entweder auf einen Montag gefallen
seien oder darauf verlegt worden, auch nicht im ent-
ferntesten Störungen des vorhergehenden Sonntags verur-
sacht, weil die hier aufgestellt werdenden Buden
durchgehends solche sind, welche sich in einer bis zwei
Stunden aufschlagen lassen, so daß die Marktvorbereitungen
wie dies wirklich geschieht, hier am frühen Morgen des
Markttages selbst getroffen werden können, und jede
Beeinträchtigung des vorhergehenden Sonntags vermieden
ist. Um so weniger sei eine Störung des vorhergehen-
den Sonntags möglich, als die Errichtung von Buden
an Sonn- und Feiertagen nicht einmal von der hiesi-
gen Ortsbehörde gestattet werde. Überdies könne nöthi-
genfalls die Bestimmung getroffen werden, daß die-
jenigen Waaren, deren Verkauf die Einrichtung von
Buden erfordere, erst um 9 Uhr zum Verkauf ausgelegt
werden dürfen, wodurch von selbst für die Aufstellung
der Buden die nöthige Zeit am Markttage selbst ver-
schafft sei. In Erwägung nun, daß durch die Abhaltung der
hiesigen Jahrmärkte an Montagen, bei Lage der hiesi-
gen Verhältnisse und nach den schon gemachten Erfahrungen
nicht die mindeste Störung des vorhergehenden
Sonntags befürchtet werden kann, eine weitere
Verlegung der Märkte von den Montagen auf andere
Wochentage dieselben aber vorausichtlich sehr benach-
theiligen würde, was insbesondre bei den in die Kir-
mes fallenden Bartholomäus-Markt der Fall wäre,
so glaubt Gemeinderath sich nicht dafür aussprechen
zu können, daß eine weitere Verlegung der Jahr-
märkte Statt finde. actum ut supra...