Eintrag 45928. Dezember 1855 Mittelst Gesuch vom 20. des Monats bittet der hier eingezogene
geschäftslose Jos. Gabriel um geneigte fernere Stundung des
von ihm zu entrichtenden Einzugsgeldes von 20 Thlr, da es noch
ungewiß sei, ob er künftig hier wohnen bleibe. Gemeinderath genehmigte eine fernere
Stundung bis
zum Schlusse des Jahres 1856. actum ut supra...