Eintrag 42422. Oktober 1855 Aus dem von dem Kirchen-Vorstande vorgelegten Kirchen-
Budget für das Jahr 1856 entnimmt Gemeinderath, daß im
künftigen Jahr ein städtischer Zuschuß von 1 285 Thlr beansprucht
wird, und daß die Höhe dieses Zuschusses durch Aufnahme
einer Summe von 800 Thl für die Erneuerung eines zuletzt
im Jahre 1839 geschehenen Anstrichs und Verputzes des Innern
der Pfarrkirche veranlaßt ist. Derselbe äußerte nach geschehener Diskussion, daß die
Beinahme von 800 Thlr für die Erneuerung des innern Ver-
putzes der Kirche bis zum Jahre 1857 ausgesetzt werden
müsse, indem die Gemeindebedürfnisse im nächsten Jahre
ohnehin erheblich seien, mit jenen Arbeiten aber noch wohl
füglich ein Jahr gewartet werden könne. Im Übrigen
wurde gegen das Budget nichts zu erinnern gefunden
und der städtische Zuschuß abzüglich jener 800 Thl auf
485 Thl festgestellt. actum ut supra...
Eintrag 42522. Oktober 1855 Die Erwiderung des Erzbischöflichen General-Vikariats auf
die demselben gemachte Vorlage in Betreff der Wieder-
einführung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen
wird vorgelesen, wornach diese geistliche Oberbehörde
die Anstellung eines Curatpriesters zur Bedienung der
Hütter'schen Stiftung und zur Lesung der wieder einzu-
führenden, mit dieser Stiftung in Verbindung zu brin-
genden Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen für
nöthig erachtet. Obgleich Gemeinderath aus den angegebenen Gründen
nicht die Überzeugung schöpfen kann, daß die Eilfuhr-
Messe nicht auch durch die jetzt vorhandenen Pfarrgeist-
lichen gehalten werden könne, so erklärt derselbe sich demnach
bereit, unter den in dem Antrage des Kirchen-Vor-
standes vom 18. Juli c. angeführten Verhältnissen, einen
später zu reduzirenden städtischen Zuschuß von 90 Thl
für die Berufung eines Curatpriesters zu bewilligen,
wenn gleichzeitig an hiesiger Pfarrkirche die sehr
wünschenswerthe und anderwärts bestehende Einrichtung
getroffen wird, daß an jedem Sonn- und Feiertag
Nachmittags eine Predigt Statt finde. Es wird eine
regelmäßige Nachmittagspredigt für nothwendig gehalten,
damit auch Hausfrauen und Gesinde, welche der Predigt
im Hochamt beizuwohnen in der Regel verhindert sind,
dieselbe dieselbe hören können, und die Einführung einer
solchen an und für sich dürfte um so weniger
schwierig sein, als gegenwärtig von der Pfarrgeist-
lichkeit nur eine Predigt Sonntags gehalten wird,
so daß jeder Geistliche monatlich nur einmal zu
predigen hat. Endlich knüpft Gemeinderath noch den
Vorbehalt an gedachte Zuschußbewilligung, daß bei
etwaiger Creirung einer vierten Caplanstelle an
hiesiger Pfarre die Hütter'sche Stiftung mit den
gegenwärtig daran zu knüpfenden Funktionen
für dieselbe beibehalten werde. actum ut supra...