Eintrag 42322. Oktober 1855 Dem Gemeinderath wurde die Entscheidung
Königlicher Regierung vom 8. des Monats vorgelegt, wor-
nach gegen die Anleihe von 4 000 Thlr bei der
Sparkasse zur Bestreitung der Kosten für den
Erweiterungsbau der Niederthorer Mahlmühlenichts zu erinnern gefunden, hinsichtlich
der
Zurückerstattung des Kapitals indessen bemerkt
wird, daß die Amortisation nicht bis zu den
Jahren 1874/75 hinauszuschieben sei, sondern durch die
erheblichen Mehr-Einnahmen der Mühle, schon
vom nächsten Jahre an zu beginnen habe. Da [oberhalb mit Bleistift : die Niederthorer
Mahlmühle gegen früher von] die jährliche Mehr-Pacht der [unterhalb mit Bleistift:
von 330 T anträgt] Niederthorer
Mahlmühle gegen früher 330 Thlr beträgt, wovon
über die Zinsen des größeren Theiles des Bau-
Capitals abgehen, so erklärte sich Gemeinderath
auf den Vorschlag des vorsitzenden Bürgermeisters
damit einverstanden, daß vom Jahre 1856 an jährlichs 400 Thlr bis zur Amortisation
abgetragen werden. actum ut supra...