Eintrag 39814. September 1855 Gemeinderath befaßt sich mit Prüfung des Verwendungs-
planes der Communal-Wegebaumittel für das Jahr
1856, welchen derselbe zum Betrage von 595 Thl mit der
Maßgabe feststellte, daß davon 295 Thlr durch Commu-
nalsteuer aufzubringen, und 300 Thlr durch die Stadt-
Kasse zu decken sind.
actum ut supra...
Eintrag 39914. September 1855 Dem Gemeinderathe wurde eine Verfügung der landräth-
lichen Behörde vom 27. August c. vorgelegt, wornach die
Regulirung der Schulbezirke von Neuss und Grimling-
hausen jetzt, nachdem die Brücke über die Erft bei
Grimlinghausen hergestellt, wieder aufzunehmen sei,
worauf derselbe bemerkt, wie er an seinem früheren
Beschlusse vom 21. November 1853 festhalte, welchemnach für
die an der Grimlinghauserbrücke wohnenden, zur hiesigen
Gemeinde und zum hiesigen Schulbezirk gehörenden
Kinder, welche die Schule zu Grimlinghausen besuchen,
mehr als das Schulgeld nicht bewilligt worden ist. Gemeinderath glaubt übrigens, daß,
wenn auch die
fraglichen, von der Stadt Neuss 33 - 34 Minuten
entfernt liegenden Häuser in Folge höherer Anord-
nung dem Schulbezirke von Grimlinghausen zugetheilt
werden sollten, ohne daß dieselben gleichzeitig der dasigen
Civil-Gemeinde einverleibt würden, nach den §§ 8 & 9
der Instruction vom 21. Juni 1812 für die Gemeinde
Neuß eine Verpflichtung zur Mehrzahlung als das
Schulgeld nicht besteht. actum ut supra...