Eintrag 3903. September 1855 Die betreffende Commission berichtet dem Gemeinderathe
hinsichtlich der Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltungauf Bewilligung extraordinairer
Zuschüsse, daß diese Zu-
schüsse durch die anhaltende Theuerung fast aller für den
gemeinen Mann unentbehrlichen Lebensmittel und
den dadurch herbeigeführten großen Nothstand unter
den Armen so wie durch Verpflegung einer größeren
Zahl Hospitaliten unvermeidlich geworden sind. Gemeinderath bewilligt darauf- der
Armen-Verwal-
tung, welche einen außergewöhnlichen Zuschuß von 4 450 Thlr
beantragt hat, vorläufig eine Summe von 2 500 Thlr, und
der Hospital-Verwaltung, welche einen extraordinairen
Zuschuß von 2 045 Thlr nachgesucht hat, eine Summe von
1 500 Thlr mit dem Bemerken, daß auf die Bereitstellung
der ganzen, in Antrag gebrachten Zuschüsse nicht einge-
gangen worden, weil es noch nicht feststehe, ob auch
im 2ten Semester in dem Maaße vermehrte Unterstützungs-
bedürfnisse nöthig sein werden, daß nicht ein Theil der ex-
traordinairen Zuschüsse gespart werden könne. Bis zum
15. kommenden Monats werde hierüber nähere Mittheilung entgegen-
gesehen. Da in verschiedenen Positionen die Etats der Armen-
und Hospital-Verwaltung bereits überschritten sind,
eine Etatsüberschreitung aber nur mit Zustimmung
des Gemeinderathes zuläßig ist, so seien die beiden
Verwaltungen zu veranlassen, in der Folge immer gleich
um Bewilligung von außergewöhnlichn Zuschüssen ein-
zukommen, sobald sich hierzu eine Nothwendigkeit
herausstelle, und zwar vor Überschreitung irgend einer
Etats-Position. actum ut supra...
Eintrag 3913. September 1855 Der vorsitzende Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe
vor, daß die im Bau begriffene Anlage eines weiten
Geläufs in Verbindung mit einer Einrichtung zur
Anfertigung von Vorschußmehl an der städtischen
Mahlmühle am Niederthore und die vor sich gehenden
baulichen Erweiterungen und Verbesserungen
dieser dieser Mühle, nach den Überschlägen der betreffenden Bau-
beamten ca 4 000 Thlr Kosten verursachen werden, davon
Disponibelstellung aus den bei den städtischen
Einkünften erzielten Mehr-Einnahmen möglich gewe-
sen wäre, wenn nicht die nöthig gewordenen
Zuschüsse der Armen- und Hospital-Kasse die gedach-
te Mehr-Einnahmen absorbirt hätten. Gegenwärtig
bleibe nur nichts anders übrig, als die fragliche
Summe von 4 000 Thl zu negociiren, und allmäh-
lig wieder zurückzuerstatten. Gemeinderath erachtet die Aufnahme des Bau-
Kapitals ebenfalls für unumgänglich nöthig, und
autorisirt daher den Bürgermeister, dieselbe im
Betrage von 4 000 Thlr bei der städtischen Sparkassegegen 4 1/2 % Zinsen in der Weise
zu negociiren,
daß solche mit Rücksicht auf den Schuldentil-
gungsplan in den Jahren 1874 und 1875 jedes-
mal mit 2 000 Thlr zurückerstattet werde, daß
übrigens aber beiden Theilen eine halbjährige
Kündigung zur Zurückforderung respective zur
Zurückzahlung vorbehalten bleibe. actum ut supra...