Eintrag 36416. Juli 1855 Nach Anhörung des Commissionsberichtes über den
Antrag des Leihhaus-Verwalters und Sparkassen-
Rendanten Rosellen auf anderweite Normirung seiner
Besoldung von 500 Thlr, beschließt Gemeinderath, dem
p Rosellen in Anbetracht der demselben obligenden
vielen und mühseeligen Funktionen und der großen
Verantwortlichkeit, womit seine amtliche Stellung
verbunden ist, vom 1. Januar des Jahres an eine Gehalts-
Erhöhung von hundert Thalern zu bewilligen, so daß
seine Besoldung nunmehr 600 Thlr beträgt. Zu den nunmehr aufzunehmenden definitiven
Berufs-
Vertrag, welcher bisher noch nicht aufgestellt war,
sei die ausdrückliche Bedingung vorzuseheh, daß
p Rosellen nach wie vor Gerantie für alle Defecte
und Verluste an Pfändern oder Kasse übernehme. Zur Beschaffung der zeitweise bei der
Leih-Anstalt
respective der Sparkasse unumgänglich nöthigen Büreau-
hülfe, stellt Gemeinderath dem p Rosellen eine
jährliche jährliche Summe von 100 Thlr disponibel, deren Ver-
wendung demselben unter Vorbehalt des Nachweises
bei der Rechnungslage, zustehen soll. Die Hülfs-
arbeiter seien indessen nur mit Zustimmung
des Bürgermeisters anzunehmen. Nachdem sich bei der, gelegentlich des Statt
gefundenen Umzugs der Leih-Anstalt vorge-
nommenen Lager-Revision ergeben hat, daß ein
Manko an dem Lager im Werthe von 465 Thlr 17 Sgr.
vorhanden ist, dessen Entstehung bisher nicht hat
ausgemittelt werden können, erklärt Gemeinderath
sich damit einverstanden, daß zur Ausgleichung
dieser Differenz 400 Thlr in der Weise von der
Anstalt übernommen werden, daß solche in
Ausgabe gestellt respective an dem Reservefonds in
Abzug gebracht werden, wogegen die Vergütung
des übrigen Defizits durch Herrn Rosellen ohne
allen weitern Regreß zu bewirken sei. actum ut supra...