Eintrag 2566. November 1854 Nach Vorschrift des § 62 der Gemeinde-Ordnung legte
der vorsitzende Bürgermeister den von ihm aufgestellten
Haushaltungs-Etat pro 1855 nebst den dazu gehöri-
gen Spezial-Etats mit dem Bemerken vor, daß
derselbe auf vorherige Publikation während 14 Tagen
auf dem Bürgermeister-Amte zur Einsicht offen
gelegen habe. In Bezugnahme auf den § 57 der Gemeindeord-
nung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig
Bericht über die Verwaltung und den Stand der
Gemeinde-Angelegenheiten, worauf derselbe den
Gemeinderath zur Berathung und Feststellung
des Etats einlud. Der Etat wurde vom Gemeinderath der Com-
mission für Finanzwesen zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. actum ut supra...
Eintrag 2576. November 1854 Ein Antrag der Hospital-Verwaltung wird vorgele-
sen, wornach dieselbe das vor dem Zollthore zwischen
Kranz und dem Nebengraben des Nord-Canales
gelegene und inclusive Steuervergütung jährlich 8 Thlr
3 Sgr. 8 Pf. eintragene Hospital-Grundstück von
110 Ruthen Magdeburger Maaß [eingefügt: zu dem] von dem Fabrikanten J. H.
Lonnes aus Hengelo in Obereißel (: Niederland:) gemachten Gebote von 900 Thlr zu veräußern
beab-
sichtigt. In Erwägung, daß der Verkauf bei Vergleichung
des auf 40 bis 45 Thlr anzunehmenden jährlichen Zinsen-
Ertrages der offrirten Kaufsumme, mit dem
jährlichen Pachtbetrage von 8 Thlr 3 Sgr 8 Pf, wovon
noch die Steuer abgeht, für die Hospital-Verwal-
tung jedenfalls sehr lukrativ erscheint; In fernerer Erwägung, daß der Ankäufer
Lonnes bezweckt, auf dem Grundstücke eine Spin-
nerei und Färberei anzulegen, und derselbe auch
bereit ist, sich zur Ausführung dieser gemein-
nützigen Anlage zu verpflichten, daß aber
bei einer öffentlichen Ausstellung des Grundstücks,
abgesehen abgesehen davon, daß ein Gebot von 900 Thlr wohl nicht
zu erwarten steht, eine Bedingung zur Aus-
führung einer derartigen Anlage nicht ge-
macht werden könnte, beschließt Gemeinde-
rath, die Veräußerung des gedachten Grund-
stücks an p Lonnes zu dem Preise von 900 Thlr
unter der Hand, seiner Seits zu genehmigen. actum ut supra...