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  • Eintrag 2566. November 1854 Nach Vorschrift des § 62 der Gemeinde-Ordnung legte der vorsitzende Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat pro 1855 nebst den dazu gehöri- gen Spezial-Etats mit dem Bemerken vor, daß derselbe auf vorherige Publikation während 14 Tagen auf dem Bürgermeister-Amte zur Einsicht offen gelegen habe. In Bezugnahme auf den § 57 der Gemeindeord- nung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten, worauf derselbe den Gemeinderath zur Berathung und Feststellung des Etats einlud. Der Etat wurde vom Gemeinderath der Com- mission für Finanzwesen zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. actum ut supra...
  • Eintrag 2576. November 1854 Ein Antrag der Hospital-Verwaltung wird vorgele- sen, wornach dieselbe das vor dem Zollthore zwischen Kranz und dem Nebengraben des Nord-Canales gelegene und inclusive Steuervergütung jährlich 8 Thlr 3 Sgr. 8 Pf. eintragene Hospital-Grundstück von 110 Ruthen Magdeburger Maaß [eingefügt: zu dem] von dem Fabrikanten J. H. Lonnes aus Hengelo in Obereißel (: Niederland:) gemachten Gebote von 900 Thlr zu veräußern beab- sichtigt. In Erwägung, daß der Verkauf bei Vergleichung des auf 40 bis 45 Thlr anzunehmenden jährlichen Zinsen- Ertrages der offrirten Kaufsumme, mit dem jährlichen Pachtbetrage von 8 Thlr 3 Sgr 8 Pf, wovon noch die Steuer abgeht, für die Hospital-Verwal- tung jedenfalls sehr lukrativ erscheint; In fernerer Erwägung, daß der Ankäufer Lonnes bezweckt, auf dem Grundstücke eine Spin- nerei und Färberei anzulegen, und derselbe auch bereit ist, sich zur Ausführung dieser gemein- nützigen Anlage zu verpflichten, daß aber bei einer öffentlichen Ausstellung des Grundstücks, abgesehen abgesehen davon, daß ein Gebot von 900 Thlr wohl nicht zu erwarten steht, eine Bedingung zur Aus- führung einer derartigen Anlage nicht ge- macht werden könnte, beschließt Gemeinde- rath, die Veräußerung des gedachten Grund- stücks an p Lonnes zu dem Preise von 900 Thlr unter der Hand, seiner Seits zu genehmigen. actum ut supra...