Eintrag 2414. Oktober 1854 Dem Gemeinderath werden die von der Gemeinde Grimling-
hausen mitgetheilten Bedingungen zur Vergantung
des Baues der gemeinschaftlichen Fußbrücke über die
Erft bei Grimlinghausen vorgelegt, wormit derselbe unter
der Modifikation sich einverstanden erklärte, daß die
Genehmigung des Verdings den betreffenden Gemeindebe-
hörden überlassen sei, daß diese Genehmigung binnen
einer Frist von längstens sechs Wochen erfolgen müsse,
daß ferner, da ein Termin, bis wann die Arbeiten
vollendet sein müßen, ein Termin für den Beginn der
Arbeiten nicht erforderlich sei, daß die Zahlungen auf
Atteste des bauleitenden Beamten in drei Terminen
geschehen, und daß endlich die Bedingung, wornach
der Unternehmer sich diejenigen Veränderungen, welche
durch die Revision des Anschlages gemacht werden, gefallen
lassen müsse, mit Rücksicht darauf, daß diese Revision
bereits Statt gefunden, wegfalle. actum ut supra...
Eintrag 2424. Oktober 1854 Gegen die Vorschläge in den vorgelegten Etats der Sparkasseund des Leihhauses pro
1855 fand Gemeinderath Nichts
zu erinnern, und stellte den Etat der Sparkasse
auf 30 183 Thlr. und jenen der Leih-Anstalt auf
2 269 Thlr. in Einnahme und Ausgabe balancirend fest. actum ut supraZu Zu den unterm
6. Februar des Jahres bewilligten 20 Thlr an
Kosten für die bauliche Einrichtung des neuen
Friedensgerichtslokals außerhalb des Rathhauses votirte
Gemeinderath heute noch 5 Thlr., um auf diese Weise
eine Beschleunigung der Dislocirung des Friedens-
gerichts aus dem Rathhause herbeizuführen. actum ut supra...