Eintrag 2394. Oktober 1854 Gemeinderath nahm heute in Folge einer höhern Verfü-
gung die Erörterung der Frage vor, ob und welchen Ein-
fluß das Bestehen einer zu gründenden Kreis-Sparkasseneben der hiesigen städtischen
Sparkasse für das eine
und andre dieser Institute habe, und ob es sich eventuellnicht empfehlen möchte, unter
Ausdehnung des Statuts
der städtischen Sparkasse auf den ganzen Kreis, von Er-
richtung einer Kreis-Sparkasse gänzlich zu abstrahiren. Wie bereits von der landräthlichen
Behörde hervorgehoben,
würde auch nach der Ansicht des Gemeinderathes das
Vor- Vorhandenseyn zweier Sparkassen an einem und demselben
Orte und theilweise auf denselben Wirkungskreis an-
gewiesen, allerdings nicht wünschenswerth erscheinen. Gemeinderath hält indessen dafür,
daß, nachdem die
städtische Sparkasse bereits seit einer Reihe von Jahren
besteht, ihre Wirksamkeit auf die Gemeinden des
Kreises ausgedehnt ist, und dieses Institut sich
eines guten Rufes und eines allgemeinen Vertrauens
erfreut, eine neben derselben zu errichtende Kreis-
Sparkasse schwerlich aufkommen würde. Sollte aber
dennoch die Errichtung einer Kreis-Sparkasse zur
Ausführung gebracht werden, so würden nothwen-
digerweise beide Institute durch eintretende,
fast nicht zu vermeidende Concurrenz im Zins-
fuße, sich mehr oder weniger nachtheilig
gegenüber stehen. Abgesehen davon, daß eine
zu gründende zweite Sparkasse an hiesigem Orte
schwerlich lebensfähig werden dürfte, liegen auch
keine Motive vor, welche die Errichtung einer
solchen nur entfernt als nothwendig bezeichnen
könnten, zumal den Kreis-Eingesessenen die
mit [eingefügt:fast] keinerlei Beschwerden verbundene Benutzung
der hiesigen städtischen Sparkasse stets offen steht,
und solche von denselben auch wirklich benutzt
wird. Aus denselben Gründen kann ebenfalls die eventuellangeregte Erweiterung der
städtischen Sparkasse
zu einer Kreis-Sparkasse weder anräthlich noch
nöthig erachtet werden. actum ut supra...