Eintrag 18824. Juli 1854 Zu dem am 15. des Monats Statt gefundenen Verkaufe des
dem Krahnen gegenüber bis zum Ende des neuen Damm-
theiles stehenden Hafers sowie des Grases auf der Wiesen-
seite des letzteren, zum Betrage von 74 Thl 15 Sgr. ertheilte
Gemeinderath seine Genehmigung. actum ut supra...
Eintrag 18924. Juli 1854 Auf ein an dem hiesigen Einwohnern P. Panzer und
H. A. Tosetti eingegebenes Gesuch um Überlassung
resp. Bebauung des sogenannten Hammthorplatzes
bemerkte Gemeinderath, daß Gesuchsteller über die
Art und Weise der beabsichtigten Bebauung sich
näher auszusprechen hätten, die Servitutberechtigten
aber gleichzeitig darüber zu vernehmen seien, ob
und unter welchen Umständen sie auf das
Recht des Durchganges zu verzichten sich anheischig
machen wollen. actum ut supra...
Eintrag 19024. Juli 1854 Nach Vernehmung des Commissionsberichtes genehmigte
Gemeinderath, daß dem MetzgerHerm. Binger ein
Raum von 10 Fuß Länge und 9 Fuß Breite auf dem
städtischen Walle zwischen dem Nieder- und Rhein-
thore seinem Erbe gegenüber auf drei Jahre gegen
eine jährliche Pacht von 2 Thl zu dem Zwecke verpachtet
werde, um darauf behufs Aufstellung eines Wa-
gens, eine Remise zu erbauen. In dem Vertrage
sei eine halbjährige Kündigung und außerdem
noch vorzubehalten, daß die Remise nur zu dem
angegebenen Zwecke, nicht also zur Frucht, Stroh- Heu-
Niederlage oder Stallung benutzt werden dürfe. actum ut supra...
Eintrag 19124. Juli 1854 Auf den Antrag der Commission gab Gemeinderath
seine Zustimmung dazu, daß neben dem Barriere-
hause auf dem Neuß-Bergheimer Communalwege zum
Schutze des Hofes und Gartens ein Lattenthor ange-
bracht, und die Thüren und Fenster an diesem
Hause mit einem neuen Anstriche versehen werden. Auf die gleichzeitig beantragte Errichtung
eines Stalles
für Pferde beim Barrierehause, glaubte Gemeinderath
nicht eingehen zu können, jedoch habe derselbe nichts dagegen,
wenn der Barrier-Einnehmer Neuhausen auf seine
Kosten einen Stall, wie er seinen Interessen
entspricht, anlegen lasse, selbstredend im Einvernehmen mit
dem Gemeindevorstande. actum ut supra...