Eintrag 18210. Juli 1854 Gemeinderath, darüber befragt, ob es nicht angemessen
erscheine, hinter dem Rathhaus-Gebäude nahe bei der
städtischen Kalkgrube eine Pumpe aufstellen zu lassen,
wodurch das Kalkmischen mit erheblich weniger Kosten
verbunden sein würde, äußerte, daß hierzu wohl
keine Nothwendigkeit vorliege, indem die Kalkgrube
an das äußerste Ende des Rathausgartens verlegt,
und dann das Wasser zum Kalkmischen von der
anschießenden Michaelsstraße beschafft werden könnte. actum ut supra...
Eintrag 18310. Juli 1854 Um den Münsterplatz dahin zu reguliren, daß das Wasser
nicht mehr auf demselben stehen bleibe, beschließt
Gemeinderath, die Rinne an der vorbeiführenden
Staatsstraße angemessen niedriger legen, und die
Vertiefungen des Platzes mit Kies ausfüllen
zu lassen. actum ut supra...
Eintrag 18410. Juli 1854 Da es nöthig ist, eine gegenwärtig von dem
GerberSchmitz am Oberthore benutzten Raum für die
neue Treppe zum Leihhauslokale auf dem Oberthor zu ge-
brauchen, so autorisirt Gemeinderath den Bürgermei-
ster, unter Zuziehung der Commission für städtisches
Eigenthum mit dem p Schmitz die nöthige Verein-
barung zu treffen, eventuell gegen Abgabe des in dem
Schmitz'schen Hause befindlichen Eingangs zum Oberthor,
welcher bei der neuen Einrichtung für die Stadt unnöthig
geworden . actum ut supra...
Eintrag 18510. Juli 1854 Gemeinderath genehmigte, daß der am 7. des Monatsabgelaufene Vertrag mit dem AckererH.A.Tosetti,wornach
wornach derselbe gegen eine Entschädigung von 100 Thl
jährlich, zwei Zuchtochsen zu halten hat, in der Weise
auf unbestimmte Zeit erneuert werde, daß
jedem Theile eine dreimonatliche Kündigung zu-
stehe. actum ut supra...