Eintrag 17428. Juni 1854 Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigt
Gemeinderath, daß die Lieferung des Fleischbedarfs
für das Hospital pro 2. Semester courant dem MetzgerBalthasar Pütz, welcher bei der
Submission das Annehm-
barste Anerbieten gemacht, wie folgt übertragen
werde: das Rindfleisch zu 3 /3 Sgr. pro [Pfund], das
Kalbfleisch zu 2 Sgr. pro Pfund und das Nierenfett
zu 5 Sgr. pro Pfund. actum ut supra...
Eintrag 17528. Juni 1854 Ein Gesuch von F. Merbeck und M. Neidhöfer wird
vorgelesen, worin dieselben beantragen, daß
ihnen zu dem angesteigerten ersten Schnitte mehre
Dammgrasparzellen in Berücksichtigung, daß das
Gras schlecht ausgefallen, noch der zweite Schnitt
überlassen werden möge. Gemeinderath bemerkt, daß Gesuchsteller
selbstredend nur dasjenige beanspruchen könnten,
was sie angepachtet hätten, und daß daher
auf das Ansinnen derselben nicht einzugehen
sei. actum ut supra...
Eintrag 17628. Juni 1854 Die Commission für Bauwesen erstattete dem
Gemeinderathe Bericht über die von der Hospital-
Verwaltung in Antrag gebrachte Ausführung
verschiedener baulichen Arbeiten und Repara-
turen beim Hospitale. Zunächst wünschte die genannte Verwaltung
aus einem ca 90 Thl betragenden Ersparnisse
an den im vorigen Jahre bewilligten Kosten
für außergewöhnliche Reparaturen, einen
neuen Anstrich der Fensterrahmen und Thüren
an dem alten Flügel des Hospitals, die Herstel-
lung des Mäuerchens und Lattenverschlages zur
Abschließung der Bleiche und die Anbringung
von Rinnen nebst Ablußrohr an der Hospital-
kirche zur Verhütung fernerer Beschädigung des
jüngst hergestellten Sockels der Kirche durch
den Regenfall, ausführen zu lassen. Dem Antrage der gemeinderäthlichen Commission
gemäß, wurde die Ausführung des besagten
Anstrichs und der Herstellung des Mäuerchens
und und Lattenverschlags genehmigt, die Anbringung von
Rinnen nebst Abflußrohr an der Hospitalkirche dagegen
für jetzt nicht als nothwendig erkannt, und daher die
Ausführung der desfallsigen Arbeiten abgelehnt. Ferner beantragte die Hospital-Verwaltung
die Zu-
stimmung des Gemeinderaths zur Ausführung folgender
baulichen Einrichtungen, deren Kosten, wie die des
neuen Flügelbaues, aus den Substanzfonds des Hospitalseinstweilen zu entnehmen und
durch jährliche Beinah-
me auf den Etat allmählig wieder zu decken sein
würden: 1. Die Anlegung eines Ganges, auf welchem die Hospitaliten
direct aus dem Hospital-Gebäude auf das für sie
bestimmte Chor der Kirche gelangen können, welche
Arbeit ca 65 Thl kosten soll.
2. Die Anlegung eines gemauerten Regenwasserbehälters,
dessen Kosten ca 50 Thl betragen sollen, und
3. die Aufstellung einer Pumpe in der im Souterrain
des neuen Baues befindlichen Küche, wenn die
Kosten auf ca 65 Thl angenommen werden. Nach Vernehmung des Referats der Commission
bemerkte
Gemeinderath, daß über die Arbeiten ad 1 & 2 ein technischer
Anschlag vorzulegen, hinsichtlich der Anbringung einer
Pumpe für die Küche im neuen Flügel der noch
vorhandene alte Brunnen reinigen zu lassen sei, um
demnächst zu sehen, ob dieser etwa für die noch nöthige
Pumpe benutzt werden könne. actum ut supra...