Eintrag 17328. Juni 1854 Es wird vorgetragen, daß es zweckmäßig erscheine, in dem
Gymnasial-Gebäude eine Amtswohnung für den Directoreinzurichten, und diese Arbeit
gelegentlich der jetzt dort
statt findenden Bauen zur Bereitstellung vermehrter
Schulräume, schon vornehmen zu lassen. Das Gymnasial-Curatorium bemerkt in Beziehung
auf diesen Gegenstand, daß [durchgestrichenes Wort] durch die Ausführung des
Projectes seinem Wunsche entgegenkommen werde, da
die stete Anwesenheit des Directors in dem Gebäude als
eine wesentliche Bedingung für Ordnung und Dis-
ciplin zu betrachten sei. Durch diese Einrichtung
werde nach Abzug der dem ausziehenden Lehrer zu
gewährenden Miethentschädigung ein Ersparniß von
etwa 50 % bei der Gymnasial-Kasse erzielt werden,
welche das Curatorium bereit sei, mit Genehmigung
des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums als Zinsen
für die auf den Bau der Director-Wohnung verwendeten
Summe zu überweisen. In Erwägung, daß nach dem Referate der Commission
für Bauwesen, die Einrichtung einer Directorwohnnung
im Gymnasial-Gebäude wesentlich zur Vermehrung der
Standfestigkeit dieses Gebäudes beiträgt, und dadurch
namentlich auch sonstige, binnen kurzer Zeit nöthig
werdende Reparatur-Arbeiten vermieden werden, sowie
in Anbetracht, daß es allerdings wünschenswerth ist,
daß der Director zur bessern Beaufsichtigung der
Schüler im Gymnasial-Gebäude wohne, genehmigt Gemein-
derath, daß dem Gymnasial-Curatorium die etwa
1000 Thlr betragende Baukostensumme aus der Stadt-
kasse überwiesen werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß
der Plan zur Ausführung nebst dem Kostenanschlage
der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesen zum Ein-
verständnis vorgelegt, die Beziehung der bereit zu stellen,
den Director-Wohnung durch den Herrn Gymnasial-
Director acceptirt, und das sich für die Gymnasial-Kasse
ergebende ergebende Ersparniß an Miethentschädigung von ca 50 Thlr
der Gemeinde-Kasse als Zinsen für die Herschießung
der Kostensumme überwiesen werde. actum ut supra...