Auf das Gesuch des Moses Rosenthal hierselbst um Ertheilung der Conzession zur Aufstellung von Droschken auf öffentlichen Plätzen, Wegen, bemerkte Gemeinderath, daß zu einer solchen Erlaubniß kein Bedürfniß vorliege, da bereits fünf hiesige Hauderer mit der Conzession zur besagten Droschken-Aufstellung versehen wären.
a. u s.