Nachdem der etatsmäßige Fonds zur Instandhaltung des Communalweges nach dem Rhein durch unvorhergesehene Arbeiten, welche durch Austreibungen nothwendig geworden, erschöpft ist, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, die weiter nöthigen Arbeiten auf dem genannten Wege durch außeretatsmäßige Ausgaben bewerkstelligen zu lassen.