In Gemäßheit des Beschlusses vom 19. August c. hat die Verwaltung über die Ausführung des Aufhängens, Anzündens, Putzens und Abnehmens der städtischen Laternen während des nächsten Winters eine Vergantung im Wege der Submission anberaumt, worauf nur eine Offerte und zwar von Hermann Meuter eingegangen ist, welcher die Arbeiten für eine Vergütung von 150 Thlr übernehmen wolle. Gemeinderath glaubt dieses Anerbieten als zu hoch nicht annehmen zu können, es beschließt derselbe vielmehr die gedachten Verrichtungen öffentlich mindestfordernd verganten zu lassen.
Actum ut suprat supra