Aufnahme eines Capita- les von 2000Thalern zur Bestrei- tung der laufenden städtischen Ausgaben.
In Erwägung des Umstandes, daß der größere Theil der stadtischen Einkünfte erst um Martini erfalle, und bis dahin die Stadt-Casse nicht die nöthi- gen Geldmittel darbiete, um die laufenden Ausga- ben zu bestreiten, beschloß der Stadtrath, daß zu letzterem Zwecke nach der Observanz der frühern Jahren ein Capital von Zweitausend Thalern augenblick- lich aufgenommen werden möge, welches aber, nebst den
[Nächste Seite]mittlerweile aufgehenden Zinsen, gegen mitte November aus dem alsdann zur Hebung gelangen- den Grasverkaufsgeldern, wieder zu erstatten sei. -
Actum ut supra