Kündigung von Wiesen, welche den Rheinfähr- pächtern Hellersberg- Leuchtenberg verpachtet gewesen.
Der Stadtrath beschloß, daß die den Ackersleu- ten und Rheinfahrpächtern Theodor Hellersberg /:modo dessen Erben:/ und Joseph Leuchtenberg an den Steinen durch Vertrag vom 30. April 1841 auf unbestimmte Zeit verpachteten acht Kölner Morgen Wiesen in der Wiese des Rheins ge- legenen, nebst dem auf den Rhein zugehenden Aufgange, derselben in der Art gekündigt wer- den, daß die Benutzung durch die bisherigen Fortsetzung
[Nächste Seite]Pächter mit dem 11. November 1844 aufhört. Demnächst soll eine öffentliche Verpachtung die- ses Grundstückes vorgenommen werden.
Actum ut supra