Kündigung von Wiesen, welche den Rheinfährpächtern HellersbergLeuchtenberg verpachtet gewesen.
Der Stadtrath beschloß, daß die den Ackersleu- ten und Rheinfahrpächtern Theodor Hellersberg /:modo dessen Erben:/ und Joseph Leuchtenberg an den Steinen durch Vertrag vom 30. April 1841 auf unbestimmte Zeit verpachteten acht Kölner Morgen Wiesen in der Wiese des Rheins gelegenen, nebst dem auf den Rhein zugehenden Aufgange, derselben in der Art gekündigt werden, daß die Benutzung durch die bisherigen Fortsetzung
[Nächste Seite]Pächter mit dem 11. November 1844 aufhört. Demnächst soll eine öffentliche Verpachtung dieses Grundstückes vorgenommen werden.
Actum ut supra