Nachträglich Gehaltsbewil- ligung für die Wittwe des verstor- benen Leih- haus-Taxator Wickel wird abgelehnt.
Auf Einsicht des Antrages der Wittwe des verstorbenen Leihhaus-Taxators Wickel vom 20. des Monatserklärte der Stadtrath, daß weder auf die nachträgliche Gehaltsbewilligung, noch auf
[Nächste Seite]die in Anspruch genommenen Entlassung von der Verbindlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit der von ihrem Mann taxirten, und noch unverkauf- ten Pfändern eingegangen werden können.
Actum utsupra