Auf die Vorstellung der Wohllöblichen Schul- Commission vom 17. October in Bezug der Feststellung der Remurenation des Herrn Lehrers Löhrer für die einstweilige Übernahme der Direction am hiesigen Progymnasium, erklärt der Stadt- rath einerseits auf den Antra des Herrn Löhrer, wonach derselbe für die Dauer seiner interimistischen Direction den Unterschied zwischen seinem und dem Gehalte des neuen Directors in Anspruch nimmt, nicht eingehen zu können, andererseits aber, sobald der neue Director seinen Wirkungskreis angetre- ten, dem Herrn Löhrer eine angemessene Remu- neration zuerkannt werden soll. -
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