Auf den Vorschlag einer Wohllöblichen Schulcommißion vom 17. October die Schüler WilhelmHubert Wingerath Joseph Zeck Leopold Korten Theodor Kemmerich Grubenbecher F. Kuntze A. Leuchten Joseph Rudisch von dem Schulgeld in dem Progimnasium
für das laufende Semester zu befreien
beschließt der Stadtrath in Erwägung
der befriedegenden Zeugniße, welche
die Knaben von ihren Lehrern erhalten, sämtlichen im Antrage genannten Schüler dieses Revisiiion? zu bewilligen, jedoch den Ältern und Schülern zu bemerken, daß für die Zukunft
nur die besten Schüler von diesem
Vortheile genießen könnten, so daß
Schüler, welche in einem Jahre kein
[Nächste Seite] Klasse Durcharbeiten, auf keinen Fall
dieser Berücksichtigung theilhaft werden
können.