Erwägend, daß die an der hiesigen Ele- mentar-Knabenschule angestellter Unterlehrer Jacob Biggemann und Ph. Schieffer, so wie der an der Freischule wirkende Unterlehrer Theodor Fitzblech bei ihrer jährlichen Beschränkten Com- petenz von 90 Thaler inclusive 15 Thaler Mieth-Entschädigung zumal in dem gegenwärtigen theuren Jahre nicht auszukommen vermögen, nahm der Stadt- rath Veranlassung, jedem derselben für jetzt und ohne alle Consequenz für die Folge, eine Gratification von zehn Thalern aus der städtischen Casse zu bewilligen.
Actum utsupra