Auf den Vortrag des Bürgermeister, daß es durch- aus nothwendig sei, die Sääle des Rathhauses gehörig in Stand zu stellen, und mit dem ent- sprechenden Mobiliar zu versehen, autorisirte der Stadtrath den Bürgermeister, die desfallsigen Instandsetzungen und Anschaffungen anzuordnen und dazu nach dem gemachten Überschlage einen
[Nächste Seite]Betrag von etwa Eilfhundert Thalern aus der städtischen Casse zu verwenden.
Actum ut supra