Auf geschehenen Vorschlag wurde die Frage zur Abstimmung gebracht, ob der auf Sonn- tag fallende Jahrmarkt am 1. Mai courant, und die überhaupt auf einen Sonntag fallenden Jahrmärkte auf den darauf folgenden Montag zu verlegen seien, worauf die Beschließung er- folgte, es bei dem üblichen Herkommen zu belassen, worauf die Markttage an denjenigen
[Nächste Seite]Tagen stets abgehalten werden, auf welche sie nach dem Kalender einfallen.
Actum ut supra